Ihnen
steht
es
grundsätzlich
frei,
einen
Sachverständigen
Ihrer
Wahl
zur
Beweissicherung
und
zur
Feststellung
von
Schadensumfang,
Schadenshöhe,
Wertminderung,
Restwert,
Wiederbeschaffungswert
und
voraussichtliche
Reparaturdauer zu beauftragen.
Die
Kosten
für
das
Gutachten
hat
die
gegnerische
Versicherung
zu übernehmen.
Dies
gilt
grundsätzlich
auch
dann,
wenn
der
Unfallgegner
oder
dessen
Haftpflichtversicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt haben sollte.
Freie Wahl des Kfz.-Sachverständigen
was tun nach einem unverschuldeten Unfall
(Haftpflichtschaden)
Schäden unter 1000,- EUR sind so genannte Bagatellschäden und erfordern kein Gutachten.